60-Jährige entgeht dem Gefängnis nicht

Soll man eine 60 Jahre alte Autofahrerin wegen eines groben Verkehrsverstoßes, bei dem ein Mensch den Tod fand, ins Gefängnis stecken? Mit dieser Frage beschäftigte sich jetzt in zweiter Instanz das Stuttgarter Landgericht. Die Frau hatte am 6. September 2020 in Altdorf beim Rückwärtsfahren mit ihrem Auto eine 82-jährige Rentnerin erfasst und dabei tödlich verletzt.


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