Ab dem dritten Kind: Sparmöglichkeit bei Jugend-BW
Kreis Böblingen: Kosten fürs dritte Kind können erlassen werden.
Lesedauer: ca. 1min 33secFahren mindestens drei Kinder einer Familie mit dem D-Ticket Jugend-BW zur Schule, muss die Familie nur für die ersten beiden Kinder den Ticketpreis selber tragen, wie das Landratsamt mitteilt. Für das dritte Kind und weitere Kinder kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Kostenrückerstattung beim Landratsamt gestellt werden. Die Familie bezahlt zunächst alle Tickets selber. Dem Antrag sind die Zahlungsnachweise und Schulbescheinigungen beizulegen. Dies gilt ausschließlich für Schüler, nicht für Auszubildende, Studenten oder FSJler.
Gleiches gilt, wenn in einer Familie zwei Grundschulkinder mit dem Bus oder der Bahn zur Schule fahren. In diesem Fall muss die Familie nur für ein Grundschulkind das Ticket selber bezahlen, für das zweite D-Ticket Jugend-BW kann im Nachhinein unter bestimmten Voraussetzungen mit den Zahlungsnachweisen und Schulbescheinigungen ein Erlassantrag gestellt werden. Für Schüler an den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren gibt es zusätzliche Erlassmöglichkeiten.
Weiterführende Informationen zur Kostenerstattung sowie die Anträge sind auf der Homepage des Landkreises Böblingen (www.lrabb.de) unter dem Stichwort „Schülerbeförderung“ zu finden. Informationen und Anmeldung zum D-Ticket JugendBW gibt es unter: www.vvs.de/jugendticketbw -gb-