Alle Geschäfte und Spielplätze öffnen wieder

Seit 2. Mai gilt in Baden-Württemberg die siebte Änderung der Corona-Landesverordnung. Darin sind weitere Lockerungen festgeschrieben: So dürfen ab sofort alle Geschäfte wieder öffnen, Gottesdienste gefeiert werden und auch die Spielplätze sind ab Mitte der Woche wieder offen. Es gelten in allen Bereichen spezielle Hygiene- und Schutzauflagen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Herrenberg.

Alle Geschäfte und Spielplätze öffnen wieder

Die Absperrbänder an Spielplätzen verschwinden am Mittwoch GB-Foto: gb

„Es ist gut, dass wir in kleinen Schritten nun wieder aus dem Ausnahmezustand in eine neue Normalität zurückkehren können. Ich bitte trotzdem alle Herrenberger, weiterhin Geduld zu haben und Kontakte auf das Notwendigste zu beschränken. Gehen Sie weiterhin verantwortungsvoll mit den Lockerungen um“, appelliert Oberbürgermeister Thomas Sprißler in der Pressemitteilung. Die aktuelle Änderung der Landesverordnung wirkt sich auf Herrenberg folgendermaßen aus:

Gottesdienste – Gottesdienste und sonstige religiöse Veranstaltungen dürfen ab sofort wieder abgehalten werden. In Kirchen, Moscheen und Synagogen gelten der Mindestabstand von 1,5 Metern sowie spezielle Hygieneregeln, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen. Für jeden Veranstaltungsort muss die verantwortliche Religionsgemeinschaft ein eigenes Infektionsschutzkonzept erstellen. Religiöse Veranstaltungen und Versammlungen im Freien sind bis zu einer Obergrenze von 100 Teilnehmenden erlaubt, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt.

Beerdigungen – Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete sind laut Landesverordnung unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmenden erlaubt. Das Tragen von Masken wird empfohlen, der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden; ausgenommen sind Familien, die in einem Haushalt zusammenleben. Die Aussegnungshallen in Herrenberg und den Stadtteilen bleiben weiterhin geschlossen.

Spielplätze – Die Herrenberger Spielplätze öffnen am Mittwoch wieder: Das Amt für Technik, Umwelt und Grün wird im Lauf des Tages die Absperrbänder entfernen und Hinweise zu den geltenden Schutz- und Abstandsregeln auf den Spielplätzen aufhängen. Die öffentlichen Bolzplätze bleiben weiterhin geschlossen.

Einzelhandel – Alle Geschäfte dürfen ab sofort ungeachtet ihrer Größe öffnen. Neu ist: Seit 4. Mai dürfen auch Friseure unter besonderen Vorkehrungen wieder Haare schneiden (ausgenommen sind Bartpflege, Rasur und kosmetische Dienstleistungen). Außerdem ist die medizinische Fußpflege wieder erlaubt.

Volkshochschule – Die Volkshochschule bleibt für den Publikumsverkehr bis mindestens 10. Mai geschlossen. Ab 6. Mai starten voraussichtlich einzelne Integrationskurse sowie ab 8. Mai Schülerkurse, die der Vorbereitung auf Prüfungen dienen.

Musikschule – Für die Musikschule fehlen noch konkrete Angaben des Kultusministeriums, in welchem Umfang der Unterricht wieder anlaufen darf. Fest steht bisher nur, dass der Einzelunterricht wieder starten darf.

Veranstaltungen – Die neue Corona-Verordnung legt fest, dass bis mindestens 31. August größere Konzerte, Festivals, Stadt- und Straßenfeste untersagt sind. Damit ist klar, dass das Stadtfest ausfallen wird.

Keine Öffnung – Weiterhin geschlossen bleiben Sporthallen und Fitnessstudios, Gaststätten, Restaurants, Kneipen und Hotels sowie Campingplätze. Über eine weitere stufenweise Lockerung sprechen die Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai. -gb-