Angeklagter muss in die Psychiatrie

Im Sicherungsverfahren gegen einen in der Region Herrenberg aufgewachsenen Mann wurden die Plädoyers gehalten und das Urteil verkündet. Die zweite Große Strafkammer des Landgerichts Tübingen ordnete die zeitlich unbefristete Unterbringung des32-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an.


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