Artenschutz in Siedlungsräumen

Kreis Böblingen – Der Landkreis Tübingen hat ein Pilotprojekt zum Thema Artenschutz im Siedlungsbereich umgesetzt. Unter anderem wurde dazu eine Ausstellung konzipiert, die vom 2. bis 27. März im Foyer des Landratsamts Böblingen zu sehen ist.

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Der Mauersegler hat seinen Lebensraum auch in der StadtGB-Foto: gb

Der Mauersegler hat seinen Lebensraum auch in der StadtGB-Foto: gb

Dörfer und Städte sind Lebensraum, für Mensch und Tier. Durch Abriss, Umbau und Sanierung gehen regelmäßig Nist- und Lebensstätten verloren, oft unbemerkt und ungewollt. Dabei lassen sich Bauvorhaben und Artenschutz in der Regel mit einfachen Mitteln in Einklang bringen.

Alle heimischen Vögel und Fledermäuse und andere Tierarten, die im Siedlungsbereich vorkommen, sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Sie dürfen weder gestört, noch gefangen oder getötet werden. Auch ihre Quartiere darf man nicht verschließen oder zerstören. Deshalb lohnt eine frühzeitige Information in Zusammenhang mit Bau- und Umbauvorhaben.

Wer etwas plant, sollte klären, ob geschützte Arten durch das Vorhaben betroffen sein könnten. Das gilt auch für nicht genehmigungspflichtige Maßnahmen. Je früher mögliche Anforderungen des Artenschutzes bei Bauvorhaben bekannt sind, desto einfacher können sie berücksichtigt werden. Und wer schon Vogelarten und/
oder Fledermäuse am Haus hat, der kann heute auf ein großes Angebot an Materialien und „fertigen“ Nisthilfen zugreifen.

Sollten im Zuge von Bau- oder Umbaumaßnahmen Tiere „entdeckt werden“ oder bei allen Fragen rund um artenschutzrechtliche Themen kann man sich an die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt wenden, Mail: landwirtschaft-naturschutz@lrabb.de. Zudem finden sich unter www.artenschutz-am-haus.de viele Informationen rund um dieses Thema.-gb-

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Erstellt:
27. Februar 2020

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