Auch in Böblingen Durchsuchung wegen Verstoß gegen das Kulturgutschutzgesetz
Böblingen: Zeitgleiche Ermittlungsmaßnahmen am Mittwoch in verschiedenen Bundesländern sowie in Österreich.
Auch in Böblingen fand eine Durchsuchung statt. GB-Foto: SDMG/Dettenmeyer
Stuttgarts Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg führen ein umfangreiches Ermittlungsverfahren im Bereich der mutmaßlich organisierten Kulturgutkriminalität durch. Dabei kam es am Mittwoch zu Durchsuchungsmaßnahmen in verschiedenen Bundesländern sowie in Österreich. Auch ein Objekt in der Böblinger Poststraße geriet dabei ins Visier der Ermittler. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, insbesondere gegen das Kulturgutschutzgesetz verstoßen zu haben. Dieses verbietet das Inverkehrbringen und den Handel von Kulturgut, wenn dieses ohne behördliche Genehmigung geborgen oder unrechtmäßig erlangt wurde.
Es besteht der Tatverdacht, dass ein international agierendes kriminelles Netzwerk über einen längeren Zeitraum hinweg systematisch archäologische Kulturgüter illegal geborgen und gewerbsmäßig in den Handel eingebracht hat. Unter Koordination des Landeskriminalamts wurden insgesamt 19 Objekte im Bundesgebiet und in Österreich durchsucht. Die Maßnahmen erstreckten sich auf Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz, sowie Niederösterreich. Sie erfolgten in enger Zusammenarbeit und mit Unterstützung einer Vielzahl nationaler und internationaler Fachinstitutionen, darunter das Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg, das Württembergische Landesmuseum, die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, das Bundeskriminalamt, mehrere Landeskriminalämter sowie Polizeibehörden aus Österreich.
In Wohn- und Geschäftsräumen wurden laut einem Bericht der Polizei umfangreiche Beweismittel sichergestellt, unter anderem eine Vielzahl archäologischer Gegenstände und historische Schusswaffen. Die Untersuchung der sichergestellten Gegenstände dauert an. Auf die Spur der Täter, die arbeitsteilig und in wechselnden Gruppierungen agiert haben sollen, um die Kultur- und Kunstschätze illegal zu beschaffen und zu verkaufen, kamen die Ermittler im Juni 2025. Bei zwei Tatverdächtigen wurden damals eine Vielzahl archäologischer Objekte sichergestellt, darunter befanden sich nach einer ersten Einschätzung auch bedeutsame Kulturschätze.
Nach bisherigem Ermittlungsstand sollen die Täter gezielt archäologisch bedeutsame Fundorte in Deutschland, Österreich und Spanien aufgesucht haben, um mit Metalldetektoren und Unterwassererkundungen Kulturgüter illegal zu bergen. Diese Objekte sollen über längere Zeiträume hinweg gewerbsmäßig veräußert worden sein. Neben dem materiellen Verlust, den der illegale Kulturgüterhandel durch den Entzug aus dem öffentlichen Zugriff verursacht, wiegen die damit verbundenen Verluste für die Wissenschaft häufig noch schwerer. Bei den Raubgrabungen kommt es zum Verlust des sogenannten Fundkontexts.
Raubgrabung „keine harmlose Freizeitbeschäftigung“
Kulturgüter seien Ausdruck von kultureller Entwicklung und kollektiver Erinnerung. „Das Kulturgutschutzgesetz definiert Kulturgut daher bewusst weit – als bewegliche Gegenstände von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert“, so Lisa Schröder, Leiterin der LKA-Pressestelle. Illegale Sondengänge und Raubgrabungen seien keine harmlose Freizeitbeschäftigung. „Wer ohne Genehmigung gezielt nach archäologischen Objekten sucht und diese an sich nimmt oder veräußert, begeht eine Straftat“, betont Schröder. -pb-