Auflagen für Geflügelhalter

Kreis Böblingen: Die Vogelgrippe breitet sich aus. Ministerium erlässt Verfügung.

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Auflagen für Geflügelhalter

In Deutschland und auch in Baden-Württemberg ist die Geflügelpest zurzeit auf dem Vormarsch. Es häufen sich Fälle bei Wildtieren, die mit dem tödlichen Virus infiziert sind, zuletzt kürzlich im Nachbarlandkreis Tübingen. Damit steigt auch die Gefahr für die Nutztierhaltungen im Landkreis Böblingen. Damit das Seuchengeschehen nicht auf Nutzgeflügel übergreift, hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine Allgemeinverfügung erlassen, die für jeden Geflügelhalter in Baden-Württemberg gilt, egal wie wenige Tiere er im Bestand hat. Auch Kleinsthaltungen mit nur sehr wenigen Hühnern, Gänsen und Enten sind betroffen. Alle Geflügelhalter sind angehalten, penibel auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten, um einen Eintrag in die Nutzgeflügelhaltungen zu verhindern.

Die genauen Bestimmungen der Allgemeinverfügung gibt es auf der Homepage des Veterinäramtes (www.lrabb.de/Veterinaerdienst) und der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (https://mlr.baden-wuerttemberg.de/)

Allgemeine Informationen zur Geflügelpest, die aktuelle Risikoeinschätzung, sowie Anleitungen für Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinsthaltungen finden sich auf der Seite des Friedrich-Löffler-Instituts (www.fli.de)

Weiterhin sind alle Geflügelhalter aufgefordert, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt zu registrieren, sofern nicht bereits geschehen. Auch Hobby- und Kleinsthaltungen sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung anzumelden.

Formulare gibt es ebenfalls auf der Homepage des Veterinäramtes oder können angefordert werden unter (07031) 663-1468 oder veterinaer-lebensmittel@lrabb.de

Die Geflügelpest, auch als Vogelgrippe bekannt, ist eine in den meisten Fällen tödlich verlaufende Virus-Erkrankung für eine Vielzahl an Vogelarten. Wo sie auftritt, muss sie von Amts wegen mit rigiden Mitteln bekämpft werden, um eine Ausbreitung zu verhindern. Eine Gefährdung der Gesundheit für Menschen durch die Vogelgrippe besteht derzeit nicht. -gb-

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Erstellt:
17. Januar 2023

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