Aufwendungen werden in Bilanz aufgenommen

Die Grundsatzbeschlüsse zur Vermögensbewertung im Rahmen der NKHR-Einführung lagen bereits Ende Juli vor. Wegen offener Fragen arbeitete die Verwaltung das Thema bis zur jüngsten Sitzung neu auf. Dank ausführlicher Sitzungsvorlage gab das Gremium diesmal schnell grünes Licht.


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