Schrottimmobilien: BGH bekräftigt Sanierungspflicht

dpa Karlsruhe. Als Politiker 1951 ein Gesetz schmiedeten, das Hausbesitzer in Fällen der Zerstörung von Sanierungspflichten befreit, hatten sie wohl Bombenangriffe im Kopf. 70 Jahre später hat der BGH zum Umgang mit „Problemimmobilien“ entschieden.


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