Corona-Tests kosten ab Juli auch im Kreis Böblingen drei Euro

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Corona-Tests kosten ab Juli auch im Kreis Böblingen drei Euro

Die Corona-Testverordnung des Bundes hat sich geändert. Wesentlichste Neuerung ist, dass die Corona-Schnelltests nicht mehr für alle kostenlos sind. In vielen Fällen fallen dann laut einer Pressemitteilung des Landratsamts drei Euro je Testung an. Begründung des Bundesgesundheitsministeriums dazu ist, dass die Testkapazitäten damit gezielter eingesetzt werden sollen. Insbesondere haben die sogenannten vulnerablen Gruppen Anspruch auf kostenlose Testungen.

Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben beispielsweise Menschen, die eine Behandlung im Krankenhaus vor sich haben oder Besuche in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen machen wollen. Auch Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten können sich kostenlos testen lassen, Menschen nach einer Infektion zur Beendigung der Quarantäne oder beispielsweise auch Kinder bis zum fünften Geburtstag. (Diese Aufzählung ist nicht abschließend). Die Nachweise sind je nach dem zu erbringen – im Fall einer überstandenen Infektion wird der entsprechende PCR-Test vorgelegt.

Die Eigenbeteiligung in Höhe von drei Euro je Test muss bezahlen, wer sich zum Beispiel testen lassen möchte, weil die eigene Corona-Warn App rot war, oder auch wer sich im Vorfeld einer Veranstaltung testen lassen möchte. Und auch hier muss ein Nachweis erbracht werden. Es ist – in letzterem Fall – eine Eintrittskarte zur Veranstaltung vorzulegen, oder natürlich die Corona-Warn-App zu zeigen.

Wie erwähnt, finden sich all diese Informationen ausführlich auf den Seiten des Landratsamts. Dort findet sich auch ein Link zum Bundesgesundheitsministerium, wo weitere Infos bzw. Fragen und Antworten eingestellt sind.

Eine weitere Neuerung der Testverordnung betrifft Menschen, die selbst eine Teststelle betreiben wollen. Durch die Änderung der Verordnung sind ab dem 1. Juli keine neuen Beauftragungen durch das Gesundheitsamt mehr möglich. Es wird deshalb gebeten, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.

Wo überall Teststellen sind und wann diese geöffnet haben beziehunsgweise was seitens der Betreiber weiterhin gilt, all das findet sich ebenfalls auf der Website des Landratsamts unter dem Button „Teststellen im Landkreis Böblingen“ (GB-Foto/Archiv:stock-adobe).

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Erstellt:
30. Juni 2022

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