Daimler meldet Kurzarbeit an wegen Corona

Kreis Böblingen – Aufgrund der sich zuspitzenden COVID-19-Pandemie haben Vorstand und Gesamtbetriebsrat der Daimler AG beschlossen ab 6. April 2020 Kurzarbeit für einen Großteil der Produktion und ausgewählte Verwaltungsbereiche zu beantragen.

Lesedauer: ca. 1min 45sec
Daimler meldet Kurzarbeit an wegen Corona

Damit reagiert das Unternehmen auf die weitreichenden Auswirkungen des Corona-Virus und die daraus resultierenden zunehmend schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen. Unternehmensleitung und Betriebsrat haben sich deshalb darauf geeinigt, die bestehenden Maßnahmen zu erweitern und zunächst bis zum 17. April 2020 in Kurzarbeit zu gehen. Von der Kurzarbeit sind sowohl Pkw-, Transporter- und Nutzfahrzeug-Werke des Unternehmens in Deutschland betroffen. Notwendige Grundfunktionen sowie Zukunftsthemen und strategische Projekte sind von der Kurzarbeit ausgenommen, um nach der Krise wieder voll durchstarten zu können. Die konkrete Ausgestaltung der Kurzarbeit wird jetzt standortspezifisch in lokalen Betriebs­vereinbarungen geregelt, die gemeinsam mit dem Betriebsrat abgeschlossen werden.

Mit diesen Maßnahmen leistet Daimler seinen Beitrag, die Belegschaft zu schützen, die Ausbreitung dieser Pandemie einzudämmen und die Beschäftigung zu sichern. Gleichzeitig trägt diese Entscheidung dazu bei, Daimler auf eine Phase vorübergehend niedrigerer Nachfrage vorzubereiten und die Finanzkraft des Unternehmens zu sichern.

Bereits Mitte März hat sich Daimler entschieden, den Großteil seiner Produktion sowie die Arbeit in ausgewählten Verwaltungsbereichen in Europa für zunächst zwei Wochen zu unterbrechen. Der Konzern orientiert sich dabei an den Empfehlungen der internationalen, nationalen und lokalen Behörden. Die Unterbrechung betrifft europäische Pkw-, Transporter- und Nutzfahrzeug-Werke des Unternehmens. In dieser Phase konnten die Arbeitszeitkonten der Mitarbeiter in Deutschland weitgehend abgebaut und somit die Voraussetzungen für Kurzarbeit geschaffen werden. Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat beobachten die Lage stetig und werden, wenn notwendig, weitere Maßnahmen einleiten. Für die europäischen Standorte gelten die länderspezifischen Regelungen.

Zum Artikel

Erstellt:
26. März 2020

Sie müssen angemeldet sein, um einen Leserbeitrag erstellen zu können.