Das Stufensystem gilt wieder

Herrenberg: Hinweise der Verwaltung zu Folgen der Corona-Verordnung für städtische Einrichtungen.

Das Stufensystem gilt wieder

2-G in der Gastronomie. GB-Foto: Holom

Seit 28. Januar gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung und damit auch wieder das Stufensystem. Aktuell gelten die teilweise angepassten Regelungen der Alarmstufe I. Was dies für die Rathäuser und Bezirksämter in Herrenberg sowie die städtischen Einrichtungen und Angebote bedeutet, ist hier zusammengefasst.

Rathäuser – Der Zutritt zu den Ämtern und Rathäusern der Stadtverwaltung ist weiter nur mit vorheriger Terminvereinbarung, 3-G-Nachweis und FFP2-Maske möglich. Unter www.herrenberg.de/terminvereinbarung lassen sich Termine vereinbaren. Die Türen von allen Ämtern und Rathäusern werden geschlossen, bis auf die des Bürgeramts am Marktplatz 1, wo ein Sicherheitsdienst den Zugang kontrolliert. Wer einen Bebauungsplan einsehen oder Formulare, Infomaterial oder allgemeine Unterlagen beim i-Punkt im Bürgeramt abholen oder abgeben möchte, kann dies weiterhin ohne 3-G-Nachweis und ohne vorherige Terminvereinbarung tun. Für die Abholung von Personalausweisen und Reisepässen ist eine vorherige Terminvereinbarung und ein 3-G-Nachweis erforderlich.

Stadtbibliothek – Für den Besuch der Stadtbibliothek gilt der 2-G-Nachweis. Hygiene- und Abstandsregeln, das Tragen einer FFP2-Maske sowie die Kontaktdatenerfassung bleiben weiterhin bestehen. Die Rückgabe und Abholung bestellter Medien (ohne Aufenthalt in der Stadtbibliothek) ist unbeschränkt möglich. Infos gibt es auch auf https://stadtbibliothek.herrenberg.de

Stadtarchiv – Es gilt die 3-G-Regel mit Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht. Besucher werden gebeten, mindestens zwei Tage vor dem gewünschten Termin per E-Mail an archiv@herrenberg.de eine Anfrage zu senden mit Benutzungsvorhaben, Wunschtermin und Kontaktdaten.

Volkshochschule – Für die Kurse der Volkshochschule gelten die 2-G-Regel sowie die FFP2-Maskenpflicht; nur im Fitnessbereich entfällt Letztere. Weitere Informationen auf www.vhs.herrenberg.de online.

Galerien – Für die Galerie der Stadt, Marktplatz 1, und die Galerie im Kulturzentrum, Tübinger Straße 38 und 40, gelten die 2-G-Regel. Termine für den Besuch müssen nicht vorab vereinbart werden. Eine Kontaktdatenerfassung ist erforderlich, es gibt jedoch keine Begrenzung der Personenzahl.

Klosterhof – Für den Klosterhof gilt nun die 2-G-Regel – für die Innenräume und den Innenhof im Freien. Verantwortlich für die Überprüfung des jeweiligen Nachweises ist die verantwortliche Person der Veranstaltung. Die Personenbegrenzung in den einzelnen Räumen bleibt bestehen. Diese variiert je nach Raumgröße. Innen und außen ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.

Wohnmobilstellplatz – Der Wohnmobilstellplatz im Längenholz bleibt mit 2-G-Regel geöffnet. Impf- und Genesenennachweise müssen der Stadtverwaltung bei Anreise vorgelegt oder per E-Mail an ktm@herrenberg.de gesendet werden. Die Daten der Besucher werden über ein Anmeldeformular erfasst, das vor Ort ausliegt. Der Aufenthalt auf dem Wohnmobilstellplatz ist auf fünf Tage begrenzt.

Stadtführungen – Diesen Monat starten die öffentlichen Stadtführungen wieder. Der erste Termin ist am Sonntag, 6. Februar, und führt Familien mit Kindern durch die Altstadt. Anmeldungen sind bis Freitag, 4. Februar, 11.30 Uhr, erforderlich beim Amt für Wirtschaftsförderung und Kultur per E-Mail an ktm@herrenberg.de oder unter Telefon (07032) 924320. Für alle Stadtführungen gilt der 2-G-Nachweis; in Räumen ist das Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Maske Pflicht. Vor dem Start der Führung müssen sich die Teilnehmenden über die Luca- oder Corona-Warn-App registrieren. Von allen, die kein Smartphone haben, nehmen die Gästeführer die Kontaktdaten schriftlich auf.

Sport – Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen und im Freien 2G.

Hallenbad – Für den Besuch des Hallenbads gilt die 2-G-Regelung. Eine vorherige Online-Anmeldung ist nicht nötig, Zeitfenster müssen nicht gebucht werden. Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht. Unter https://naturfreibad.herrenberg.de finden sich weitere Informationen. Ab Samstag, 5. Februar, hat das Hallenbad samstags und sonntags länger geöffnet. Dies sind die aktuellen Öffnungszeiten: Montag 6 bis 7.45 Uhr; Dienstag 6 bis 7.45 Uhr und 13.15 bis 21 Uhr; Mittwoch 6 bis 7.45 Uhr und 13.15 bis 21 Uhr; Donnerstag 6 bis 15.45 Uhr; Freitag 6 bis 7.45 Uhr und 13.15 bis 21 Uhr; Samstag und Sonntag 7 bis 20 Uhr.

Trauungen – Bei standesamtlichen Trauungen sind 13 Personen zugelassen: das Brautpaar, zehn Gäste und eine Standesbeamtin oder ein Standesbeamter. Es gilt die 3-G-Regel. Nicht immunisierte Personen dürfen sich aktuell nur mit Angehörigen eines Haushalts und zwei weiteren Personen eines weiteren Haushalts im Trauzimmer befinden. Vor der Trauung ist dem Standesamt eine Gästeliste mit den Namen und aktuellen Anschriften aller Teilnehmenden zuzusenden. Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht. Sektempfänge auf dem Vorplatz vor dem Oberamt sind nicht erlaubt.

Private Treffen – Ein Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem Haushalt können sich treffen. Geimpfte und Genesene bis 13 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen nicht dazu. Paare, die nicht zusammenleben, sind ein Haushalt.

Einzelhandel – Im Einzelhandel gilt 3-G; ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung, Abhol- und Liefernagebote.

Gastronomie – Im Freien und in geschlossenen Räumen gilt die 2-G-Regel.

ÖPNV – Ab sofort gilt eine FFP2-Maskenpflicht und die 3-G-Regel. -gb-