Datenschützer dürfen Betrieb von Facebook-Fanpages verbieten

dpa Leipzig. Die umfangreiche Datensammlung durch Facebook ist Datenschützern seit langem ein Dorn in Auge. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellt jetzt klar: Auch die Betreiber von Fanpages können bei Datenschutzverstößen belangt werden.


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