Der Beschuldigte sieht sich als das Opfer

Schon bevor das Gericht überhaupt zusammengetreten war, setzte der Beschuldigte zu einer Verteidigungsrede an. Er habe neurologische Ausfälle, bekomme in der Psychiatrie zu wenig zu essen, sei Künstler und für niemanden gefährlich. So begann am Donnerstag das Sicherungsverfahren vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Tübingen gegen einen 32-Jährigen, bei dem die Staatsanwaltschaft die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie erreichen möchte.


Um diesen Artikel weiterzulesen, melden Sie sich bitte an.

Falls Sie noch nicht registriert sind, finden Sie hier unsere Angebote.