„Der Gesellschaft etwas zurückgeben“

Wer sich im Alter nicht mehr eigenverantwortlich um seine Angelegenheit kümmern kann und beispielsweise auch nicht per Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson für die Betreuung bestimmt hat, wird von einem gesetzlichen Betreuer unterstützt. Kommen keine Verwandten oder Bekannten für die Aufgabe infrage, so gibt es hauptberufliche Betreuer, die gleich mehrere Personen unterstützen. Andere, wie Ulrich Balz, übernehmen die Arbeit ehrenamtlich – und sind manchmal eine der wenigen Bezugsperson für die Betroffenen.


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