Deutlich mehr verlangt als der Mietspiegel hergibt

Ein 53 Jahre alter Aidlinger hat in seinem Gebäude in Aidlingen ein Zimmer an eine Familie zu einem deutlich überhöhten Mietzins vermietet. Wegen gewerbsmäßigen Wuchers wurde gegen den Arbeiter ein Strafbefehl erlassen, gegen den er Einspruch eingelegt hatte. In der daher notwendig gewordenen Hauptverhandlung betonte der 53-Jährige vor dem Böblinger Amtsgericht mehrfach, dass er „ein helfender Mensch ist“.


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