Die Ausrede greift beim Richter nicht

In einem Fall hat 2016 ein heute 24-Jähriger aus Weil im Schönbuch, der damals in Herrenberg wohnte, ein Bild mit kinderpornografischem Inhalt über das Internet verschickt. 2020 wurden bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Gäufelden auf zwei Mobiltelefonen abermals solche Dateien entdeckt. Wegen der Verbreitung und des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften stand er nun vor dem Amtsgericht Böblingen.


Um diesen Artikel weiterzulesen, melden Sie sich bitte an.

Falls Sie noch nicht registriert sind, finden Sie hier unsere Angebote.