„Die hohen Inzidenzen machen mich besorgt“

Kreis Böblingen: Landrat hätte stufenweises Lockerungsverfahren begrüßt. Maskenpflicht im Landratsamt.

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Das Landratsamt informiert, dass beim Zutritt in die Gebäude des Landratsamts inklusive der Außenstellen auch über den morgigen Samstag, 2. April, hinaus eine Maskenpflicht besteht. „Wir alle wünschen uns Normalität“, sagt Landrat Roland Bernhard. Derzeit sähen sich viele Einrichtungen mit einem hohen Personalausfall konfrontiert. „Damit der Betrieb, insbesondere im Bereich der kritischen Infrastruktur, aufrechterhalten werden kann, begrüße ich die aktuellen Überlegungen zur Verkürzung der Quarantänedauer“, so Bernhard. „Allerdings ist die Pandemie aber noch nicht vorbei und die hohen Inzidenzen machen mich besorgt.“ Es bestünde die Gefahr, dass durch die Lockerungen auf einen Schlag die Zahlen extrem steigen. „Bei den ab 3. April umgesetzten Lockerungen wäre ein stufenweises Verfahren wünschenswert gewesen“, so der Landrat. Er befürworte in der aktuellen Situation weiter „das Einmaleins des einfachen Schutzes“ und bei Bedarf die Maske.

Nur in so genannten „Hotspots“ sind nun umfangreichere Corona-Schutzregeln umsetzbar. Der Landtag entscheidet darüber, ob ein Gebiet im Land zu einem solchen erklärt wird. Dazu stellt er das Vorliegen der konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage und die Anwendung konkreter Maßnahmen in diesem Gebiet fest.

Inzidenz nicht allein für Einschätzung entscheidend

Eine solche Gefahr besteht bei einer Ausbreitung einer gefährlichen Coronavirus-Variante, aufgrund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen oder wenn wegen eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten in der jeweiligen Gebietskörperschaft droht. Daher ist für die Einschätzung nicht allein die Inzidenz entscheidend, sondern alle diese Faktoren.

Um Wartezeiten für Bürger zu vermeiden wird im Landratsamt weiter eine Vorsprache nach Terminvereinbarung praktiziert. Die Kontaktdaten der Ämter finden sich unter www.lrabb.de online. Bei der Zulassungsstelle kommt es derzeit zu einem hohen Besucheraufkommen, weshalb das Landratsamt die Nutzung des Online-Zulassungsverfahrens oder frühe Terminvereinbarung unter www.lrabb.de/zulassung empfiehlt. Geöffnet ist nach Terminvereinbarung ebenso die Führerscheinstelle (www.lrabb.de/fuehrerscheine). -gb-

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Erstellt:
1. April 2022

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