Diebstahlsdelikte gehen deutlich zurück

Die Corona-Pandemie schlägt sich in der bundesweiten polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nieder – das zeigen die Zahlen der nun veröffentlichten Statistik 2020. So sind beispielsweise beim Wohnungseinbruch, Taschendiebstahl oder der Körperverletzung auf Straßen, Wegen und Plätzen rückläufige Zahlen zu verzeichnen, die sehr wahrscheinlich auf den Rückgang von Tatgelegenheiten zurückzuführen sind.

Lesedauer: ca. 2min 51sec
Diebstahlsdelikte gehen deutlich zurück

Die Polizei registrierte im vergangenen Jahr 10418 weniger Taschendiebstähle, 12122 weniger Wohnungseinbrüche und 4.062 weniger Fälle von Körperverletzung auf Straßen, Wegen und Plätzen. In Zeiten der Corona-Pandemie lässt sich dieser Trend sehr wahrscheinlich auch auf die veränderten Tatgelegenheitsstrukturen zurückführen. Aufgrund des Lockdowns und anderer Einschränkungen waren die Menschen verstärkt zu Hause, haben beispielsweise im Homeoffice gearbeitet oder sind seltener ausgegangen. So hatten es vor allem auch Einbrecher deutlich schwerer, da viele Menschen zu Hause waren und es somit weniger Tatgelegenheiten durch Abwesenheit gab. Insgesamt wurden 75145 Fälle einschließlich der Einbruchsversuche erfasst, 2019 waren es 87145.

Gestiegen sind hingegen die Fälle von Diebstahl aus Keller- und Dachbodenräumen sowie Waschküchen. Hier wurden 96188 Fälle erfasst, das ist ein deutliches Plus von elf Prozent. Beliebte Beute waren beispielsweise hochwertige Elektroräder, die aus den unbeaufsichtigten Räumen entwendet wurden. Dass viele Einbrüche durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik verhindert werden können, belegt der hohe Versuchsanteil beim Wohnungseinbruch: So blieben im Jahr 2020 46,7 Prozent der Einbruchsdelikte im Versuchsstadium stecken. Über den Zeitraum der zurückliegenden zehn Jahre ist der Anteil vollendeter Fälle stetig gesunken, wie die steigenden Versuchszahlen zeigen. Dies kann durchaus auf Verbesserungen von Präventionsmaßnahmen im privaten Bereich zurückgeführt werden.

Bei der Begehung von Straftaten gewinnt das Internet als Tatmittel weiter an Bedeutung. Für das Jahr 2020 verzeichnet die Kriminalstatistik erneut einen Anstieg der Zahlen. Wurden 2019 noch 294665 Fälle erfasst, waren es 2020 bereits 320323 Fälle. Ganz oben stehen hier die Waren- und Warenkreditbetrugsdelikte, die etwa die Hälfte der Fälle ausmachen. Einen verhältnismäßig kleinen Anteil macht die Verbreitung pornografischer Schriften (5,4 Prozent) mit dem Tatmittel Internet aus. Diese auf den ersten Blick kleine Zahl spiegelt allerdings ein immer größer werdendes Problem wider: das Verschicken von pornografischen Inhalten über Messengerdienste. Hierzu zählen auch die Verbreitung, der Erwerb, Besitz und die Herstellung kinderpornografischer Schriften, die allein 72,8 Prozent der Fälle der Verbreitung pornografischer Inhalte über das Tatmittel Internet ausmachen.

Auch Kinder und Jugendliche werden oft unwissentlich zu Tätern: Laut bundesweiter polizeilicher Kriminalstatistik war in Deutschland im Jahr 2020 etwa ein Drittel der Tatverdächtigen bei der Verbreitung von Kinderpornografie über das Tatmittel Internet jünger als 18 Jahre. Erfasst wurden 575 Kinder und 1333 Jugendliche. Diese sind sich der Tragweite ihres Tuns oft nicht bewusst. Denn zu den pornografischen Videos und Bildern, die unter Schülern kursieren, gehören immer wieder auch Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen. Diese Inhalte zu verbreiten, ist strafbar. Was viele nicht wissen: Bei Kinderpornografie ist nicht nur die Verbreitung eine Straftat, sondern bereits der Besitz. Werden Inhalte beispielsweise in WhatsApp-Gruppen geteilt, machen sich auch die Empfänger der Nachrichten bereits strafbar, weil sie in den Besitz von kinderpornografischen Darstellungen gelangen.

Eine im vergangenen Jahr gestartete Kampagne der Polizei gegen die Verbreitung von Kinderpornografie sensibilisiert daher die junge Zielgruppe in den sozialen Netzwerken mit den Kurzfilmen „sounds wrong“ und „#denkenstattsenden“ für die Problematik. Neben den Clips werden weitere Informationen zum richtigen Umgang sowie zum Melden der Inhalte bereitgestellt.

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 85263 Fälle des Diebstahls unbarer Zahlungsmittel erfasst. Damit sind die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr weiter gesunken. Die Aufklärungsquote ist mit 8,4 Prozent nach wie vor niedrig. Der ermittelte Schaden lag im Jahr 2020 bei 30,7 Millionen Euro. Erklärbar ist dieser Rückgang auch mit den gleichzeitigen Fallzahlenrückgängen in den Deliktsfeldern Taschendiebstahl und Einbruch. Denn häufig gelangen die Täter durch Taschendiebstahl oder Einbruch in den Besitz der Zahlungskarte und damit auch der Daten.

Zum Artikel

Erstellt:
18. April 2021

Sie müssen angemeldet sein, um einen Leserbeitrag erstellen zu können.