Die Stadt Herrenberg präsentiert dem Gemeinderat am kommenden Dienstag, 23. Juli, ein neues Konzept, wie der Verkehrsfluss durch das Alzental reguliert werden kann. Absicht ist, den Durchgangsverkehr durch das Wohngebiet zu reduzieren.
Diese Passage durch das Wohngebiet – auf der Goethestraße über die Alzentalstraße hinweg – möchte die Verwaltung in beide Richtungen unterbinden, um den Durchgangsverkehr zu reduzieren GB-Foto: Holom
Mit der Idee einer Pollerlösung war die Stadt im vergangenen Jahr nicht weitergekommen. Denn: Das DRK erachtete die Pollervariante, die die Durchfahrt durch das Alzental verhindern sollte, als nicht praktikabel. Der Rettungsdienst sah die Einhaltung der Rettungsfristen gefährdet, wenn die Einsatzkräfte Poller von Hand umlegen müssten (der „Gäubote“ berichtete). Was nun die neue Konzeption anbelangt, um den Durchgangsverkehr durch das Wohngebiet zu regulieren, heißt es in der Drucksache für den Gemeinderat: „Durch die in Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung erarbeitete Konzeption wird die Attraktivität der Durchfahrt durch das Wohngebiet Alzental zwischen Horber Straße und Gültsteiner Straße und somit auch weiter Richtung Tübinger Straße und in der Gegenrichtung deutlich reduziert. Die durchgängige Befahrbarkeit wird in beide Richtungen aufgehoben.“
Bei unechten Einbahnstraßen gilt nur ein Einfahrtsverbot in die Straße
Die Verwaltung hat Vorschläge erarbeitet, die vor allem auf dem Prinzip der „unechten“ Einbahnstraßen – also dem Verbot der Einfahrt in eine Straße – und dem der „echten“ Einbahnstraßen basieren. Bei den unechten Einbahnstraßen gibt es nur ein beschildertes Einfahrtsverbot – innerhalb der Straße darf jedoch in beide Richtungen gefahren werden. Entsprechend fehlt hier auch das blaue Einbahnstraßenschild. Bewohner in dem so ausgewiesenen Abschnitt können also in beide Richtungen von ihrem Haus wegfahren. Sandra Böhme, Abteilungsleiterin Straßenverkehr und Verkehrsüberwachung im Herrenberger Ordnungsamt erklärt den Hintergrund für diese weniger radikale Einbahnstraßenvariante: „Damit sollen die Bewohner selbst nicht unnötige Umwege fahren müssen.“ Folgendes wird von der Verwaltung im Einzelnen vorgeschlagen:
Der Bereich der Goethestraße zwischen den Hausnummern 51 und 21 soll als unechte Einbahnstraße in Richtung Gültsteiner Straße ausgewiesen werden. Aus Richtung der Gültsteiner Straße wird die Goethestraße ebenfalls zur unechten Einbahnstraße. Zum Knackpunkt für den Verkehr wird die Kreuzung mit der Alzentalstraße: Autofahrer, die beispielsweise von der Horber Straße in die Goethestraße einfahren, müssen an der Kreuzung mit der Alzentalstraße entweder links oder rechts abbiegen – geradeaus dürfen sie nicht mehr fahren. Da stoppt sie das Schild mit dem weißen Längsstrich auf rotem Grund: „Verbot der Einfahrt“. Autofahrer, die von der Gültsteiner Straße kommen, können umgekehrt auch nicht mehr auf direktem Weg über die Goethestraße die Horber Straße ansteuern. An der Kreuzung mit der Alzentalstraße werden auch sie mit dem Schild ausgebremst.
Wer aber beispielsweise zwischen Goethestraße 21 und 51 wohnt, darf auf die Horber Straße fahren. „Wir wollten ja keine unnötigen Wege schaffen“, begründet Sandra Böhme. Einsatzfahrzeuge dürfen generell den direkten Weg nehmen. Böhme: „Rettungskräfte haben Sonderrechte.“ Und laut Druckvorlage wird der Radverkehr „als gegenläufiger Radverkehr“ zugelassen.
Der Bereich der Erhardtstraße zwischen den Hausnummern 5 bis 13 soll als klassische Einbahnstraße, die in Richtung Horber Straße befahrbar ist, ausgewiesen werden. In diesem Abschnitt liegen Kindergarten, Kinderhaus und evangelisches Gemeindehaus. Damit lässt sich die Erhardtstraße von der Horber Straße aus nicht mehr als direkte Verbindung zur Gültsteiner Straße nutzen, argumentiert die Stadt. Die Verwaltung sieht darin zusätzlich den Vorteil, dass in dem sensiblen Bereich der Kindertagesstätten nur mehr ein „Einrichtungsverkehr“ möglich sei. Von der Gültsteiner Straße kommend, lässt sich allerdings weiterhin über die Erhardtstraße direkt zur Horber Straße durchfahren. Jedoch sieht die Verwaltung die Wahrscheinlichkeit als „äußerst gering“ an, dass dies auch tatsächlich praktiziert und zur Zeitersparnis genutzt werde, da an der Kreuzung zur Horber Straße keine Ampelanlage steht und „ungeregelt abgebogen werden“ müsse. Insbesondere während der Hauptverkehrszeiten hält die Stadt dies für keine Option, die die Autofahrer wählen würden.
Der Abschnitt von der Gültsteiner Straße ab der Erhardtstraße und bis zu der Einmündung in die Hindenburgstraße (B296) soll ebenfalls als Einbahnstraße, die in Richtung B296 führt, ausgewiesen werden. „Dies erhöht die Sicherheit für die Radfahrer und mindert zusätzlich den Durchgangsverkehr“, so die Verwaltung. Von der Hindenburgstraße aus lässt sich dann nicht mehr in die Gültsteiner Straße einbiegen. Der Radverkehr bleibt in beide Richtungen gestattet.
Auch die Markusstraße soll in Richtung Gültsteiner Straße zu einer Einbahnstraße werden. Damit wäre die weitere Durchfahrt in die Marienstraße – jedenfalls über die Markusstraße – unterbunden. Radfahrer können in beide Richtungen fahren.
Die Rettungskräfte hätten bereits in einer früheren Stellungnahme die Einbahnstraßenregelung akzeptiert, heißt es in der Ratsvorlage. Die Beschilderung, die rund 4000 Euro koste, lasse sich durch den Vollzugsdienst als auch durch die Polizei kontrollieren. Sollten Autofahrer andere Abkürzungen verstärkt nutzen, könnten nach erneuter Abstimmung mit dem Polizeipräsidium „überfahrbare Bodenschwellen“, die den Radverkehr nicht beeinträchtigen würden, installiert werden. Denn schließlich wäre über einen erhöhten Zickzackkurs eine Durchfahrt durch das Wohngebiet Alzental weiterhin möglich.