E-Scooter gleich Kfz bei Sanktionen

Ein 50 Jahre alter Herrenberger war am 1. November 2020 mit einem Elektroroller unterwegs. Er hatte 1,2 Promille Alkohol im Blut, der Roller kein Kennzeichen. Der Herrenberger kassierte einen Strafbefehl, gegen den er Einspruch einlegte. Eine Verhandlung vor dem Amtsgericht wurde anberaumt, in deren Verlauf er den Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränkte.


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