Fachverband Sanitär-Heizung-Klima

Einsatz von erneuerbarer Energie lohnt sich

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Der Einsatz regenerativer Energien ist zuschussfähigGB-Foto: gb

Der Einsatz regenerativer Energien ist zuschussfähigGB-Foto: gb

Zum 1. Januar 2020 wurde die Bundesförderung für Heizungssanierungen neu gestaltet. Immobilieneigentümern haben damit zwei Möglichkeiten: Entweder sie nutzen die Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) oder die steuerliche Förderung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg sieht dies als genau das richtige Signal in Richtung Eigenheimbesitzer: „Wer seine Heizung jetzt saniert, für den lohnt es sich, auf erneuerbare Energien zu setzen.“

Mit der neuen Förderstruktur will die Bundesregierung die Sanierungsrate veralteter Heizungsanlagen steigern. Zudem soll der Anteil der erneuerbaren Energien bei der Gebäudeheizung deutlich erhöht werden, um die nationalen Klimaschutzziele einhalten zu können.

Die neue Bafa-Förderung „Heizen mit erneuerbaren Energien“ fasst die bisherigen Förderprogramme für den Bereich der Investitionsförderung des Bafa sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) „Energieeffizient Sanieren“ zusammen. Die Fördersätze für den Gebäudebestand und den Neubau liegen zwischen 20 und 45 Prozent.

Beantragen können diese Fördergelder insbesondere Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Kommunen, Unternehmen und sonstige juristische Personen des Privatrechts. Die Antragsstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen, und zwar online über die Internetseite des Bafa (www.bafa.de). Planungsleistungen für die neue Heizungsanlage dürfen selbstverständlich vorher durchgeführt werden. Der Antragsteller kann per Vollmacht auch Dritte – beispielsweise seinen Handwerksbetrieb – mit der Antragstellung beauftragen. Förderfähig ist nicht nur die neue Heizung selbst.

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auf Basis der förderfähigen Kosten. Zu den förderfähigen Kosten zählen insbesondere die Investitionskosten der neuen Heizungsanlage sowie die Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Einbau der neuen Heizung stehen. Dazu zählen zum Beispiel Demontage und Entsorgung der Altanlage, Austausch von Heizkörpern, Optimierung der Heizungsanlage, Schornsteinsanierung, Einbau von Staubabscheidern sowie Planungskosten. Beim Einbau von Wärmepumpen zur Erdwärmenutzung zählt auch die Erstellung der Erdsondenanlage dazu.-gb-

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Erstellt:
23. Januar 2020

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