Endlager für hochradioaktive Abfälle: Herrenberger Flächen werden nicht weiterverfolgt
Herrenberg: Die untersuchten Flächen eignen sich nicht als Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle.
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Die Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle in Deutschland schreitet voran. Seit 2020 läuft ein gesetzlich geregeltes Verfahren, in dem das gesamte Bundesgebiet systematisch auf seine Eignung geprüft wird. Ziel ist es, bis 2050 einen Standort zu bestimmen, der den bestmöglichen Schutz von Mensch und Umwelt garantiert. Auch Flächen auf Herrenberger Gemarkung waren Teil der Untersuchung. Jetzt steht fest: Sie werden nicht weiterverfolgt.
Die Standortsuche unterliegt dem Standortauswahlgesetz (StandAG) und ist in drei Phasen untergliedert. Dabei wird großer Wert auf wissenschaftliche Kriterien, Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit gelegt. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ist für die Durchführung zuständig, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) übernimmt die Fachaufsicht.
In Phase I wurden zunächst 90 Teilgebiete ausgewiesen, die günstige geologische Voraussetzungen aufweisen könnten – sie umfassen rund 54 Prozent der Bundesfläche. Seitdem werden diese Teilgebiete stufenweise weiter untersucht. Herrenberg liegt im Teilgebiet „Moldanubikum“. Auch Flächen in Herrenberg sind Teil des sogenannten Teilgebiets „Moldanubikum“. Im Rahmen der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen hat die BGE aktuelle Arbeitsstände veröffentlicht. Sie zeigen: Etwa 90 Prozent der Fläche im Teilgebiet „Moldanubikum“ wurden der Kategorie C (geringe oder keine Eignung) zugeordnet. Rund fünf Prozent wurden als Kategorie D (ungeeignet) bewertet. Weitere fünf Prozent befinden sich noch in der Bearbeitung oder haben die bisherigen Überprüfungen bereits bestanden. Die untersuchten Flächen in Herrenberg selbst wurden vollständig der Kategorie C zugeordnet. Sie gelten somit als wenig oder nicht geeignet für ein Endlager und werden im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt.
Ziel ist es, bis Ende 2027 erste Empfehlungen für Standortregionen vorzulegen. Die BGE arbeitet derzeit daran, aus den verbleibenden geeigneten Flächen konkrete Vorschläge für Standortregionen zu entwickeln. Diese werden anschließend in Phase II übertägig untersucht. In Phase III folgen dann untertägige Erkundungen zur endgültigen Standortfestlegung. Nach Prüfung durch das BASE sowie Beteiligung der Öffentlichkeit entscheidet der Bundestag über das weitere Vorgehen. Dieser Schritt erfolgt zum Ende jeder der drei Phasen.
Die Endlagersuche ist ein über Jahrzehnte angelegtes Verfahren. Derzeit befindet sich das Verfahren in einem frühen Stadium – Erkundungen vor Ort haben noch nicht begonnen. Weitere Informationen bietet die interaktive Plattform „Endlagersuche-Navigator“ der BGE sowie die Webseite des BASE https://www.base.bund.de/ -gb-