EuGH kippt deutsches Leistungsschutzrecht für Verlage

dpa Luxemburg. Die Bundesregierung hat das nationale Leistungsschutzrecht für Presseverlage 2013 nicht vorab der EU-Kommission vorgelegt. Das war ein Fehler, der das Gesetz unwirksam macht. Inzwischen gibt es einen neuen europäischen Rechtsrahmen, der noch auf sich warten lässt.


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