Facebook muss Nutzer vorab über Sperr-Absicht informieren

dpa Karlsruhe. Im Jahr 2018 löschte Facebook zwei Beiträge, in denen abschätzig über Muslime und Zugewanderte geschrieben wurde, und sperrte die beiden Nutzer. Diese zogen vor Gericht. Nun fällte der BGH ein Urteil.


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