Führerschein-Umtausch im Tübinger Landratsamt auch ohne Termin
Kreis Tübingen: Gestaffelte Fristen für neue Führerscheine.
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Entsprechend der EU-Führerscheinrichtlinie müssen bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Die Führerscheinstelle im Landratsamt Tübingen informiert, dass aktuell die Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 an der Reihe sind, deren Frist zum Umtausch zum 19. Januar 2026 endet. Wer den Antrag persönlich stellen möchte, kann hierfür unter www.kreis-tuebingen.de/fahrerlaubnisse oder unter (07071) 207-4380 einen Termin vereinbaren. Zusätzlich bietet die Führerscheinstelle im Landratsamt Tübingen am Dienstag, 14. Oktober, am Mittwoch, 12. November sowie am Montag, 8. Dezember jeweils von 7.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 15.30 Uhr terminfreie Tauschtage an. In diesem Fall sollten gegebenenfalls längere Wartezeiten eingeplant werden. Die Beantragung ist alternativ auch unkompliziert per Post möglich. Dafür kann der Antrag unter www.kreis-tuebingen.de/fahrerlaubnisse unter dem Stichpunkt „Umtausch des Führerscheins: alten / abgelaufenen EU-Kartenführerschein erneuern“ heruntergeladen und ausgedruckt werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Tausch.
Für den Umtausch ist mindestens die Vorlage des alten Führerscheins, eines gültigen Ausweisdokuments sowie eines aktuellen, biometrischen Passbilds erforderlich. Bei postalischer Antragsstellung müssen Kopien (keine Originale) des alten Führerscheins und des Ausweisdokuments mitgeschickt werden. Der neue Führerschein kann dann im Landratsamt Tübingen an der Infotheke ohne Terminvereinbarung gegen Abgabe des alten Führerscheins abgeholt werden. Der Antrag samt Unterlagen ist in diesem Fall an das Landratsamt Tübingen, Führerscheinstelle, Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen zu senden. Die Gebühr beträgt in der Regel 26,50 Euro. Bezahlt wird entweder vor Ort im Landratsamt oder per Gebührenbescheid, der per Post zugeschickt wird. -gb-