Geldwäsche in großem Stil: Vier Beschuldigte festgenommen
Kreis Böblingen: 75000 Euro Bargeld beschlagnahmt.
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In einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (Zentrum für die Bekämpfung der Finanzkriminalität und des Zollfahndungsamts Stuttgart insbesondere wegen des Tatvorwurfs der gewerbs- und bandenmäßigen Geldwäsche wurde am Mittwoch an mehr als 30 Orten in sieben Bundesländern durchsucht. Die Ermittler waren insbesondere an Objekten in Stuttgart sowie in den Landkreisen Böblingen, Rems-Murr, Ludwigsburg, Schwarzwald-Baar und Heilbronn sowie in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz im Einsatz. Dabei konnten zahlreiche Beweismittel sowie unter anderem Bargeld im Wert von 75000 Euro und zwei Schusswaffen mit Munition sichergestellt werden. Vier Beschuldigte wurden festgenommen. Insgesamt waren unter Federführung des Zollfahndungsamts Stuttgart rund 300 Einsatzkräfte des Zolls, der Bundespolizei und der Landespolizeien, auch mit Spezialeinheiten, eingesetzt.
Nach den Ermittlungen besteht der Verdacht, dass die 72-jährige Hauptbeschuldigte, eine deutsche Staatsangehörige aus dem Raum Stuttgart, auch unter Verwendung mehrerer Alias-Personalien, ein bundesweites Geldwäschenetzwerk anführt, dem mindestens drei weitere Beschuldigte als Bandenmitglieder angehören. Geschäftsmodell des Netzwerks soll sein, gegen Entgelt Geldwäschedienstleistungen für Dritte zu erbringen, um diesen zu ermöglichen, Erlöse, die aus anderen rechtswidrigen Taten herrühren, zu verschleiern. Dies wird als „Geldwäsche as a service“ bezeichnet. Den bisherigen Ermittlungen zufolge bauten die Beschuldigten ein komplexes Netzwerk aus einer Vielzahl von Konten im In- und Ausland auf und registrierten mehrere Scheinfirmen. Über die Konten sollen mehrere hunderttausend Euro geschleust worden sein, die aus Betrugstaten stammten. Zudem besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten als weiteres Geschäftsmodell anboten, Logistik für Drogenimporte aus dem Ausland abzuwickeln. Dazu sollen sie Lagerräumlichkeiten als Drogenumschlagplätze angemietet und Rauschgiftlieferungen koordiniert haben. -pb-