Harter Alkohol bei Fasnet verboten

Von Konrad Buck

Gärtringen –Eine neue Regelung gilt in Gärtringen am Freitag, 21. Februar, anlässlich des Fasnetsumzugs: Branntweinhaltige Getränke zu konsumieren, ist von 11 bis 19 Uhr verboten.

Die Gemeindeverwaltung zieht damit die Konsequenz aus der Tatsache, dass vor allem Jugendliche während des Umzugs, davor und danach reichlich Alkohol zu sich nehmen. „Es gab in den vergangenen Jahren zunehmend stark alkoholisierte Jugendliche“, sagte Gärtringens Bürgermeister Thomas Riesch. Zu dem Umzug, der am letzten Schultag vor den Fasnetsferien stattfindet, strömen in der Regel auch viele Schüler – nicht nur aus Gärtringen, sondern auch aus umliegenden Ortschaften. Eine Allgemeinverfügung untersagt nun, am Freitag, 21. Februar, auf öffentlich zugänglichen Flächen branntweinhaltige Getränke mit sich zu führen oder zu trinken. Das verbot erstreckt sich von 11 bis 19 Uhr. „Wir versuchen, massiv gegenzusteuern“, kündigt der Bürgermeister an.

Untersagt sind branntweinhaltige Getränke auf der gesamten P+R-Anlage sowie in den Straße Max-Eyth-Straße, Gartenstraße, Rohrweg, Richard-Wagner-Straße, Im Pfad, Wolfäckerweg, Zum Schwalbenhof, Aidlinger Weg, Friedhofweg, Deufringer Straße, Neue Straße, Lange Straße, Stuttgarter Straße und Bahnhofstraße sowie im Park der Villa Schwalbenhof. Wer branntweinhaltige Getränke mit sich führt, muss diesen Sperrbereich unverzüglich verlassen. Zudem können diese Getränke auch beschlagnahmt werden. Die Polizei ist legitimiert, Taschen zu kontrollieren. Das Verbot soll auch dazu beitragen, gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen alkoholisierten Personen zu verhindern. Bier und Wein zu trinken, ist dagegen gestattet. Der Umzug setzt sich am Freitag um 14.15 Uhr in Bewegung.