In den Gültsteiner Gartenäckern herrscht endlich wieder Baurecht

Gültstein: Stadt bereinigt im Bebauungsplan die vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) beanstandeten Verfahrensschritte nach. Bauherren können ihre Grundstücke jetzt überplanen und bebauen.

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Die Erschließung des Baugebiets Gartenäcker soll nun fortgesetzt werden.GB-Foto: Stadt Herrenberg

Die Erschließung des Baugebiets Gartenäcker soll nun fortgesetzt werden.GB-Foto: Stadt Herrenberg

Seit wenigen Tagen ist der bereits 2022 auf den Weg gebrachte Bebauungsplan „Gartenäcker“ in Gültstein (wieder) rechtskräftig. Dies geschah formal mit der öffentlichen Bekanntmachung des am 28. Juli getroffenen Satzungsbeschlusses des Gemeinderats für das durch Rechtsverfahren blockierte Planwerk.

Der Gemeinderat hatte den Bebauungsplan am 27. September 2022 als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 24. November 2022 trat er in Kraft. Nach einem Normenkontrollantrag erklärte der VGH den Plan mit Urteil vom 14. Mai 2025 jedoch für unwirksam. Beanstandet wurden unter anderem die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Ermittlungs- und Bewertungsfehler bei den Lärmimmissionen. Zudem fehlte ein erforderliches Verkehrsgutachten (der „Gäubote“ berichtete mehrfach). Dabei ging es insbesondere um die Auswirkungen der angrenzenden Gewerbegebiete, die Lärmbelastung durch die östliche Zufahrt zum Plangebiet sowie den zusätzlichen Straßenverkehr infolge der Planung und dessen Auswirkungen auf die bestehende Nachbarschaft.

Ergänzendes Verfahren abgeschlossen

Das Baugesetzbuch ermöglicht es, solche Mängel in einem ergänzenden Verfahren zu beheben. Diesen Weg hat die Stadt Herrenberg gewählt. Der Gemeinderat beschloss am 22. Juli 2025 die Einleitung des Verfahrens. In der Folge ließ die Verwaltung ein Verkehrsgutachten und ein neues Lärmgutachten erstellen und arbeitete deren Ergebnisse in die Planung ein. Zudem wurden die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.

Nach Abschluss des Verfahrens fasste der Gemeinderat am 28. Juli den erneuten Satzungsbeschluss. Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 6. August 2026 ist das ergänzende Verfahren abgeschlossen. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten damit nach den gesetzlichen Vorgaben rückwirkend zum 24. November 2022 wieder in Kraft.

Die Stadt Herrenberg will das Baugebiet „Gartenäcker“ laut einer Pressemitteilung wie vorgesehen umsetzen. Ziel sei es weiterhin, das Wohngebiet zügig zu erschließen und dringend benötigten Wohnraum bereitzustellen. Das Umlegungsverfahren ist bereits abgeschlossen. Damit können sowohl private Bauherrinnen und Bauherren ihre Grundstücke entwickeln als auch die Stadt ihre Flächen vermarkten.-gb-

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Erstellt:
11.08.2026, 12:28 Uhr