Inzidenzstufe 35 ist unterschritten – Testpflicht für Außenbereiche entfällt

Kreis Böblingen – Die von der Landesregierung in der Corona-Verordnung eingezogene Inzidenzstufe von 35 hat der Landkreis Böblingen am Dienstag an fünf Tagen in Folge unterschritten. Die Kreisverwaltung stellt deshalb am Mittwoch mittels Allgemeinverfügung fest, dass damit die in der Verordnung vorgesehenen Lockerungen ab Donnerstag gelten.

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Die Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen, wie etwa Freibädern, entfällt ab der Inzidenzstufe 35 zum Donnerstag im Kreis Böblingen GB-Foto (Archiv): gb

Die Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen, wie etwa Freibädern, entfällt ab der Inzidenzstufe 35 zum Donnerstag im Kreis Böblingen GB-Foto (Archiv): gb

Eine Neuerung ist der Wegfall der Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen, wie etwa Freibädern. In Innenbereichen gilt die Testpflicht weiterhin, teilt das Landratsamt Böblingen in einer Pressemitteilung mit. Bei Feiern im Gastgewerbe sind bis 50 Personen innen und außen mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis erlaubt. Bei Messen, Ausstellungen und Kongressen sind auf die Fläche bezogen eine Person pro sieben Quadratmeter zugelassen.

Für Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen sowie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben oder ähnlichen erhöht sich die Teilnehmeranzahl auf höchstens 750 Personen im Außenbereich. Im Innenbereich bleibt es bei 250 Personen. Die bisherigen, allgemeinen Regelungen aus der Corona-Verordnung gelten weiterhin, darunter Kontaktbeschränkungen, Abstandsregeln, Testpflicht für Freizeitangebote und Maskenpflicht.

Getestete, vollständig Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis dürfen darüber hinaus bereits die Räume des Klosterhofs in Herrenberg wieder nutzen, informiert die Stadtverwaltung in einer eigenenPressemitteilung. -gb-

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Erstellt:
8. Juni 2021

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