Jugendvollzug als letzte Chance

Zu Jugendstrafen von vier Jahren und drei Monaten beziehungsweise drei Jahren und drei Monaten verurteilte die 3. Große Jugendkammer des Tübinger Landgerichts am Mittwoch die beiden Hauptangeklagten im Prozess wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und Sachbeschädigung. Der wegen Hehlerei angeklagte 52-Jährige erhielt zwei Jahre Haft, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie eine Geldauflage in Höhe von 6000 Euro.


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