Kein Schaden und nicht bereichert

Nach dem Urteil des Amtsgerichts Böblingen hat ein 44-Jähriger gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) verstoßen. Der 44-Jährige trat in seiner Tätigkeit als Vermögensmanager eines Geldinstituts bei einem Börsengeschäft als Verkäufer und als Käufer derselben Wertpapiere auf. Ein Schaden entstand nicht, bereichert hat sich der 44-Jährige auch nicht.


Um diesen Artikel weiterzulesen, melden Sie sich bitte an.

Falls Sie noch nicht registriert sind, finden Sie hier unsere Angebote.