Kein Schaden und nicht bereichert
Nach dem Urteil des Amtsgerichts Böblingen hat ein 44-Jähriger gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) verstoßen. Der 44-Jährige trat in seiner Tätigkeit als Vermögensmanager eines Geldinstituts bei einem Börsengeschäft als Verkäufer und als Käufer derselben Wertpapiere auf. Ein Schaden entstand nicht, bereichert hat sich der 44-Jährige auch nicht.
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