Keine Bewährungsstrafe für die Verursacherin

Der Unfalltod eines 56-jährigen Herrenberger Motorradfahrers im Mai 2018 ist auch am Stuttgarter Landgericht in zweiter Rechtsinstanz gegen die 30-jährige Autofahrerin mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung gesühnt worden. Vergeblich hatte die Frau die Berufungsstrafkammer um eine Strafaussetzung zur Bewährung gebeten. Somit bleibt es bei der Entscheidung des Böblinger Schöffengerichts: eineinhalb Jahre Haft.


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