Keine Testpflicht für Klinikbesucher

Kreis Böblingen – Gemäß der neuen Corona-Verordnung des Landes müssen Besucher und externe Personen in Krankenhäusern nicht mehr verpflichtend ein negatives Testergebnis vorweisen. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt jedoch weiterhin bestehen.


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