Kritik an erneuter Aufbürdung allgemeiner Lasten
Sulz am Eck: Der Ortschaftsrat hat einen Mindestabstand von 1800 Metern für Windräder von der Wohnbebauung beschlossen – juristisch durchsetzbar ist der Beschluss nicht. Gleich mehrere mögliche Anlagen tangieren die Interessen des Wildberger Teilorts.
Um diesen Artikel weiterzulesen, melden Sie sich bitte an.
Falls Sie noch nicht registriert sind, finden Sie hier unsere Angebote.