Landesgesetz verhindert Baugebiet „Wasenäcker“
Jettingen: Die Gemeinde möchte langsam wachsen, doch können Streuobstwiesen ab einer Größe von 1500 Quadratmetern nicht mehr zu Bauland werden. Für eine Ausnahmegenehmigung wäre ein Gutachten notwendig, dass ein Neubaugebiet genau dort notwendig ist.
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