Kreis Böblingen: Kontakteinschränkungen auch für Geimpfte und Sperrstunde für die Gastronomie kommen.
Auch die Gastronomie ist von der verschärften Corona-Verordnung betroffen. GB-Foto (Archiv): Schmidt
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Donnerstag die Corona-Verordnung angepasst. Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden nochmals erweitert. Außerdem soll künftig in Innenräumen eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske getragen werden.
Mit der neuen Verordnung wird zudem eine Sperrstunde in der Gastronomie eingeführt. Die 2G+-Regel wird an die neue Booster-Empfehlung der STIKO angepasst. Für Veranstaltungen wird die zulässige Teilnehmendenzahl weiter herabgesetzt. Die geänderte Corona-Verordnung tritt am kommenden Montag, 27. Dezember, in Kraft.
Für private Kontaktbeschränkungen gilt folgendes:
Für geimpfte und genesene Personen gilt:
Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar 2022, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst. -gb-