Maskenpflichtim Landratsamt

Kreis Böblingen – Das Landratsamt informiert, dass beim Zutritt in die Gebäude des Landratsamtes ab kommenden Montag, 21. März, weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen ist. Außerdem sind die Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten. Die 3-G-Regelung entfällt. -gb-