Schönheitsreparaturen: BGH geht auf Mieter und Vermieter zu
dpa Karlsruhe. Seit einem Urteil von 2015 steht fest: Wer eine unrenovierte Wohnung mietet, darf nicht zum regelmäßigen Renovieren verpflichtet werden. Bleibt die Frage: Wer macht es dann, wenn ein neuer Anstrich Not tut?
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