„Missbräuchliche Einflussnahme ist strafbar“

Im Jahr 2019 erfolgte ein großer Durchbruch im Bereich der Inklusion: Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Wahlrechtsauschluss für Menschen mit Behinderung aufgehoben wird. Die kommende Landtagswahl wird nun die erste Landtagswahl sein, bei der auch Menschen mit Behinderung ihre Stimme abgeben dürfen.


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