Nach 13 Jahren weiterhin in Haft

Überraschend hat gestern die Erste Große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts als Schwurgerichtskammer nach sechs Monaten dauernder Beweisaufnahme per Urteil die nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen einen Mötzinger Skulpturenkünstler angeordnet.


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