Nach Diebstahl gleich in Haft

Tübingen: Beschleunigtes Verfahren nach Einbruch bei Optiker.

Lesedauer: ca. 1min 37sec

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen hat das Amtsgericht Tübingen einen 37-jährigen Mann am Mittwoch wegen eines in den frühen Morgenstunden desselben Tages begangenen Einbruchsdiebstahls zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts soll sich der 37-Jährige gegen 4 Uhr morgens gewaltsam Zutritt zu einer Optiker-Filiale in der Kirchgasse verschafft und daraus zwei Dutzend Brillen im Wert von über 3500 Euro entwendet haben. Beim Einbruch in das Gebäude war eine Alarmanlage ausgelöst worden, weshalb umgehend polizeiliche Fahndungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Der Angeklagte konnte mitsamt dem Diebesgut unweit vom Tatort entfernt von einer Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Tübingen angetroffen und zunächst vorläufig festgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft Tübingen beantragte daraufhin beim Amtsgericht Tübingen, ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren durchzuführen.

Bereits am frühen Nachmittag desselben Tages fand somit die Hauptverhandlung vor dem zuständigen Amtsgericht Tübingen gegen den Angeklagten statt. Der algerische Staatsangehörige wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung wegen einschlägiger Vorverurteilungen nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Daneben erließ das Amtsgericht Tübingen auch den von der Staatsanwaltschaft beantragten Untersuchungshaftbefehl wegen des Haftgrundes der Fluchtgefahr, weshalb der Angeklagte unmittelbar nach der noch nicht rechtskräftigen Verurteilung in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde. -pb-

Zum Artikel

Erstellt:
19.06.2026, 20:27 Uhr