Nachträglich in Sicherungsverwahrung?

Vor 13 Jahren verurteilte das Stuttgarter Landgericht einen damals 39-jährigen Mötzinger Skulpturenkünstler wegen Totschlags an seiner Mutter zu 13 Jahren Haft. Die Strafe hat der Mann jetzt zwar verbüßt, doch die Stuttgarter Staatsanwaltschaft will ihn nicht freilassen, sondern fordert vielmehr seine Unterbringung in die Sicherungsverwahrung. Grund: Er sei allgemeingefährlich.


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