Hildrizhausen – Am frühen Sonntagmorgen legte sich ein nach Polizeiangaben betrunkener und entblößter Mann in Hildrizhausen mit den Beamten an und attackierte diese.
Kurz nach Mitternacht hatten es Polizeibeamte am Sonntag in Hildrizhausen mit einem betrunkenen und entkleideten 28-Jährigen zu tun GB-Foto (Archiv): SDMG/Dettenmeyer
Am Sonntag gegen 0.05 Uhr meldete sich ein Anrufer bei der Polizei, da ein komplett entkleideter Mann, der laut einem Polizeibericht augenscheinlich betrunken war, in der Altdorfer Straße in Hildrizhausen auf der Fahrbahn lief und einen Linienbus angehalten hatte. Hinzugezogene Polizeibeamte trafen den nackten Mann schließlich vor Ort an. Als der 28-Jährige auf das eingeschaltete Blaulicht aufmerksam geworden war, ging er unvermittelt mit geballten Fäusten und in einer drohenden Haltung auf die Streifenwagenbesatzung zu. Während der Mann lautstark schrie, wurde er aufgefordert stehen zu bleiben und sich zu beruhigen. Der Mann zeigte sich davon unbeeindruckt und lief weiter in Richtung der Beamten.
Der 28-Jährige musste daher zu Boden gebracht werden. Nachdem der Querulant mit der Faust vergeblich versucht hatte eine Polizistin zu schlagen, gelang es den Beamten schließlich, mithilfe einer weiteren Streifenwagenbesatzung den Mann zu fixieren und zu fesseln. Da er sich nicht beruhigen ließ, weiterhin versuchte aufzustehen und die Beamten fortwährend beleidigte, musste die Fixierung bis zum Eintreffen des angeforderten Rettungsdienstes am Boden aufrechterhalten werden.
Der verhaltensauffällige Mann, der während der Wartezeit in eine Rettungsdecke eingewickelt war, wurde letztendlich in ein Krankenhaus gebracht. Zudem wurde im Zuge weiterer Maßnahmen die Wohnanschrift des 28-Jährigen aufgesucht. Dort wurde eine geringe Menge Marihuana aufgefunden und beschlagnahmt. Ob eine Alkoholisierung, der Einfluss von Betäubungsmitteln oder ein psychischer Ausnahmezustand ursächlich für sein Verhalten war, ist derzeit nicht bekannt.
Den 28-Jährigen erwartet eine Anzeige wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. -pb-