„Notfallversorgung ist gewährleistet“

Die zahnmedizinische Notfallversorgung im Kreis Böblingen sei auch in der Corona-Krise gesichert, erklärt Dr. Klaus Lux, Vorsitzender der Kreiszahnärzteschaft Böblingen-Leonberg.

Von Esther Elbers

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Unaufschiebbare Behandlungen finden in Zahnarztpraxen statt, nicht aber Prophylaxen GB-Foto: s_l – stock.adobe.com

Unaufschiebbare Behandlungen finden in Zahnarztpraxen statt, nicht aber Prophylaxen GB-Foto: s_l – stock.adobe.com

Nahezu alle Zahnarztpraxen im Landkreis Böblingen seien für die Behandlung von Schmerz- und Notfallpatienten, die nicht mit Corona infiziert seien oder unter Corona-Verdacht stünden, erreichbar, erklärt Dr. Klaus Lux, der eine Zahnarztpraxis in Schönaich hat. Damit kämen die Praxen dem Sicherstellungsauftrag der zahnärztlichen Versorgung der Bevölkerung nach, auch wenn Behandlungszeiten aufgrund des geringen Patientenaufkommens häufig eingeschränkt werden müssten. Derzeit finden laut Lux aus Sicherheitsgründen beispielsweise keine Routinebehandlungen statt, bei denen Sprühnebel zum Einsatz kommt. Prophylaxe-Behandlungen gebe es im Moment nicht, auch würden keine Zähne beschliffen. Zudem fallen chirurgische Therapien aus, die verschoben werden können.

In den letzten Tagen haben die Landeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg zusätzlich ein Vertretungssystem für Praxen entwickelt, die aufgrund behördlicher Anordnung schließen müssen oder denen die für die Behandlung vorgeschriebene Schutzausrüstung ausgegangen ist und nicht mehr beschafft werden kann, so Lux. „In großer beruflicher Solidarität haben sich hierzu über 500 Praxen landesweit in Baden-Württemberg bereiterklärt, Vertretungen zu übernehmen“, erläutert er und ergänzt: „Wir sind eine der 500 Praxen, die den Notdienst für die Kollegen übernehmen, die ausfallen.“ Somit müsse kein Patient befürchten, im Schmerzfall alleine gelassen zu werden. Eine flächendeckende Notfallversorgung ist in jedem Fall gewährleistet.

Uneingeschränkter Betrieb
nicht vertretbar

Die weit überwiegende Mehrheit der zahnärztlichen Behandler halte sich dabei an die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und ihrer Standesvertretungen: Es sollen ausschließlich nicht verschiebbare Not- und Schmerzbehandlungen stattfinden. Dabei müsse die Entscheidung, welche Behandlung unaufschiebbar und zwingend notwendig sei, von jedem Praxisinhaber eigenverantwortlich im individuellen Einzelfall getroffen werden. Ein uneingeschränkter Behandlungsbetrieb sei aus epidemiologischen und medizinethischen Gründen nicht vertretbar. Nur so könne einer schnellen Verbreitung der Covid-19-Erkrankung im zahnärztlichen Bereich vorgebeugt werden.

Für Corona-Infizierte, unter Quarantäne befindliche und unter Corona-Verdacht stehende zahnärztliche Notfallpatienten werden zurzeit spezialisierte Überweisungs-Zentren eingerichtet, erklärt Lux. Sie sollen räumlich und organisatorisch in der Lage sein, eine adäquate zahnärztliche und gleichzeitig auch allgemeinmedizinische Notfallversorgung für diesen eher kleinen Patientenkreis sicherzustellen, da nur diese Einrichtungen im Besitz der notwendigen und extrem schwierig zu beschaffenden Schutzausrüstung wie FFP3-Atemmasken und Einmalkittel seien. Momentan seien in Baden-Württemberg zwei Standorte für die Zentren bekannt: an den Universitätskliniken Freiburg und Tübingen. Im Kreis Böblingen ist nach aktueller Kenntnis noch kein Zentrum vorgesehen. Die Krisensituation bedeute für alle zahnärztlichen Praxen wie in vielen anderen Branchen starke Umsatz- und Einkommensverluste für die Praxisinhaber sowie die Gefährdung der Arbeitsplätze von Mitarbeitern und der zahntechnischen Handwerksbetriebe, macht Lux deutlich.

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Erstellt:
1. April 2020

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