Nur Tage nach Urteil wieder straffällig geworden

Unter anderem wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hat ein 19-jähriger Jettinger Anfang März eine Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, kassiert. Zur Warnung diente ihm dies offenbar nicht: Am 16. März schlug er in Gärtringen in der Schwarzwaldhalle einem 20-Jährigen mit der Faust ins Gesicht. Nun musste er sich also wegen Körperverletzung vor dem Böblinger Amtsgericht verantworten.


Um diesen Artikel weiterzulesen, melden Sie sich bitte an.

Falls Sie noch nicht registriert sind, finden Sie hier unsere Angebote.