Opfer muss nicht aussagen

Wegen sexueller Belästigung in zwei Fällen ist ein 63 Jahre alter Herrenberger vom Amtsgericht Böblingen zu der Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt worden. Im Juni des vergangenen Jahres wurde der Angeklagte in Böblingen zweimal gegenüber derselben Frau übergriffig, umarmte sie, küsste sie und berührte ihre Brust. Im Vorfeld der Verhandlung hatte sich der 63-Jährige bei der Geschädigten entschuldigt.


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