Parken künftig nur noch mit Berechtigungsschein

In anderen Städten gibt es ihn schon länger – in Herrenberg wird er jetzt in Teilen der innenstadtnahen Wohngebiete eingeführt: Der Bewohnerparkausweis gilt ab 1. Februar als Berechtigung in der Nähe der eigenen Wohnung am Straßenrand zu parken. Alle anderen müssen einen Parkschein an einem der Automaten kaufen.

Parken künftig nur noch mit Berechtigungsschein

Der neue Bewohnerparkausweis gilt ab 1. Februar im Affstätter Tal und der Berliner Straße

Die sogenannte Parkraumbewirtschaftung, also die Einführung von Bewohnerparkzonen und der kostenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung, startet nach Angaben der Stadt Herrenberg am kommenden Montag, 1. Februar, in den Wohngebieten Affstätter Tal und Berliner Straße. „In den innenstadtnahen Wohngebieten wird die Parksituation immer schwieriger und die Verkehrsbelastung ist hoch“, weiß Sandra Böhme. Die stellvertretende Leiterin des Ordnungsamts ist verantwortlich für die Themen Straßenverkehr und Verkehrsüberwachung und stellt sich mit ihrem Team auf verstärkte Kontrollen zum Start der neuen Regelung ein.

Beschlossen wurde die Parkraumbewirtschaftung bereits 2019 im Gemeinderat. Im Zuge der integrierten Mobilitätsentwicklungsplanung hat das Gremium die zunehmenden Probleme mit zugeparkten Wohnstraßen beraten und die Parkraumbewirtschaftung in Teilen des Alzentals sowie in den Gebieten Schafhausfeld, Bildkäppele, Berliner Straße und Affstätter Tal beschlossen. Die beiden letztgenannten Bereiche starten jetzt mit der Umsetzung. Die anderen folgen nach Abschluss der Baumaßnahmen im Modellstadt-Projekt.

100 Parkausweise wurden bereits beantragt und ausgestellt. Anspruch auf diesen Ausweis haben alle, die in diesem Gebiet ihre Hauptwohnung haben. Es gibt allerdings nur einen Ausweis pro Bewohner und von ihm nachweislich genutzten Fahrzeug – auf diesem können aber mehrere Kennzeichen eingetragen sein.

Für 30,70 Euro parken die Anwohner ein Jahr lang günstig auf den öffentlichen Flächen, allerdings besteht kein Anspruch auf einen festen Stellplatz. Ohne Bewohnerparkausweis wird für das Abstellen des Autos dort werktags zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr ein Parkschein fällig und man kann längstens drei Stunden dort parken. Das kostet dann drei Euro.

Wer noch keinen Bewohnerparkausweis hat, kann diesen per E-Mail an ordnungsamt@herrenberg.de beantragen oder auch beim Ordnungsamt, Kirchgasse 2 per Post oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Online-Antragstellung wird derzeit vorbereitet. Der Ausweis wird per Post zugestellt. Mit dem Antrag müssen Kopien der folgenden Unterlagen eingereicht werden: KFZ-Schein, Personalausweis und eine Überlassungserklärung, falls der Antrag nicht vom Fahrzeughalter gestellt wird. Rückfragen beantwortet das Ordnungsamt unter der Nummer 07032 924-202 oder 924-175. Informationen zum Bewohnerparkausweis gibt es auch auf der städtischen Internetseite www.herrenberg.de