Paukenschlag: Neue Lockerungen für den Sport

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Zweikämpfe sind ab 1. Juli erlaubt: Die neue Corona-Verordnung des Landes ermöglicht wieder einen (fast) normalen Trainings- und Wettkampfbetrieb auch bei den Kontaktsportarten, hier eine Szene im Bezirksliga-Fußballspiel zwischen dem VfL Herrenberg (rechts) und dem 1. FC Altburg Foto (Archiv): Vecsey

Zweikämpfe sind ab 1. Juli erlaubt: Die neue Corona-Verordnung des Landes ermöglicht wieder einen (fast) normalen Trainings- und Wettkampfbetrieb auch bei den Kontaktsportarten, hier eine Szene im Bezirksliga-Fußballspiel zwischen dem VfL Herrenberg (rechts) und dem 1. FC Altburg Foto (Archiv): Vecsey

Auf diese Meldung haben die Amateursportler lange gewartet: Heute Mittag gab die Landesregierung eine neue Corona-Verordnung mit Wirkung ab dem 1. Juli bekannt. Mit der neuen überarbeiteten Corona-Verordnung können viele Einzelverordnungen entfallen. Zudem gibt es etwa beim Sport weitere Lockerungen.

Künftig gelten vereinfachte Regeln für den Sport. Von der 1,5-Meter-Abstandsregel kann im organisierten Trainings- und Übungsbetrieb abgewichen werden, sofern es für das jeweilige Training kurzfristig erforderlich ist, etwa beim Fußballspiel. Bei andauerndem Körperkontakt sind feste Trainings- und Übungspaare zu bilden, etwa bei Kampfsportarten.

Maximal 20 Personen im Training

Die maximale Gruppengröße für den Trainings- und Übungsbetrieb liegt bei 20 Personen. Weiterhin zwingend zu beachten sind die Hygienevorschriften und die Dokumentationspflichten.

Wettkämpfe sind wieder erlaubt

Ab dem 1. Juli sollen auch im Breitensport Wettkämpfe mit Körperkontakt möglich sein. Dabei dürfen maximal 100 Sportlerinnen und Sportler teilnehmen und maximal 100 Personen als Publikum. Bei fester Sitzordnung und im vornhhinein festgelegtem Veranstaltungsprogramm sind ab 1. Juli bei Sportveranstaltungen maximal 250 Zuschauer zulässig. Diese Regel soll bis Ende Juli gelten, ab August dürfen dann bis zu 500 Sportler teilnehmen und bis zu 500 Zuschauer dabei sein. Das würde auch zahlreichen Fußballvereinen es ermöglichen, die zum Teil schon abgesagten Vorbereitungsturniere auf die neue Saison wieder anzugehen.

Den genauen Wortlaut der neuen Corona-Verordnung soll es im Laufe des heutigen Donnerstags noch auf der Homepage der Landesregierung geben.

www.baden-wuerttemberg.de

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Erstellt:
25. Juni 2020

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