Polizei mahnt zu besonnenem Verhalten anlässlich AfD-Parteitags

Böblingen - Die AfD Baden-Württemberg veranstaltet am 15. und 16. Februar in der Kongresshalle Böblingen einen Sonderparteitag. In diesem Zusammenhang sind Gegenversammlungen angemeldet. Das Polizeipräsidium Ludwigsburg mahnt in diesem Zusammenhang an alle, sich besonnen und friedlich zu verhalten.

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Der Polizei steht anlässlich des AfD-Parteitags am Wochenende in Böblingen ein Großeinsatz bevorGB-Foto (Symbolbild): SDMG/Dettenmeyer

Der Polizei steht anlässlich des AfD-Parteitags am Wochenende in Böblingen ein Großeinsatz bevor GB-Foto (Symbolbild): SDMG/Dettenmeyer

Die Polizei ist zur Neutralität verpflichtet und hat allen die Ausübung der Grundrechte zu ermöglichen. Damit hat das Polizeipräsidium Ludwigsburg allen Teilnehmern - sowohl des AfD-Parteitages als auch der angemeldeten Gegenversammlungen - die ungehinderte Ausübung ihrer Grundrechte zu ermöglichen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten und Straftaten zu verfolgen. Dabei setzt sie auf die verantwortungsvolle und vor allem friedliche Wahrnehmung dieser Grundrechte durch die jeweiligen Teilnehmer, heißt es hierzu in einer Pressemitteilung.

„Wir verstehen uns als neutraler Garant der Versammlungs- und Meinungsfreiheit und werden keine wie auch immer geartete gewalttätigen Aktionen dulden. Für Überzeugungen eintreten - auch mit Nachdruck - ist Grundrecht, aber friedlich und ohne strafrechtlich relevantes Verhalten“, betont Polizeivizepräsident Frank Spitzmüller vom Polizeipräsidium Ludwigsburg.

Der polizeiliche Einsatzleiter in Böblingen, Polizeidirektor Markus Geistler, stellt klar: „Wir würden es sehr begrüßen, wenn ein Einschreiten unserer Einsatzkräfte erst gar nicht erforderlich wird, weil die Rechte anderer respektiert und Regeln eingehalten werden. Begehen aber Einzelne aus der Versammlung heraus Straftaten, versuchen sie friedliche Demonstrationen zu beeinflussen oder verläuft eine Demonstration insgesamt unfriedlich, wird die Polizei einzelfallabhängig konsequent einschreiten und die erforderlichen Maßnahmen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit nötigenfalls auch zwangsweise durchsetzen.“

Geistler appelliert an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer: „Nehmen Sie die Anweisungen der Polizei ernst! Zu Ihrem eigenen Schutz, um nicht Opfer einer Straftat zu werden und um nicht selbst in Verdacht zu geraten. Lassen Sie sich nicht provozieren und distanzieren Sie sich - auch räumlich - im Falle von Gewalt und Straftaten von deren Akteuren.“

Insbesondere am Samstagvormittag muss im Innenstadtbereich von Böblingen mit Verkehrsbeeinträchtigungen gerechnet werden. Die Tübinger Straße wird zwischen der Tiefgaragenzufahrt der Kongresshalle und der Poststraße gesperrt und in der Steinbeisstraße wird zwischen Parkstraße und Amtsgericht ein beidseitiges Halteverbot eingerichtet.

Für Fragen und Anliegen der Bürger hat die Stadtverwaltung Böblingen ein Bürgertelefon unter (07031) 669-1257 oder 07031/669-1256 eingerichtet. Das Bürgertelefon ist am Samstag, 15. Februar, und Sonntag, 16. Februar 2020, ab jeweils 8.00 Uhr bis Veranstaltungsende geschaltet.

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Erstellt:
12. Februar 2020

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